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DEIN ERSTER FÜHRERSCHEIN

WICHTIGE INFOS

Der Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis kann 6 Monate vorher im Original gestellt werden. Gemeinsam mit den für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse erforderlichen Unterlagen reichen wir diesen dann beim zuständigen Landratsamt ein. Die Behörden bearbeiten den Antrag nur, wenn alle Dokumente und Unterlagen vollständig vorliegen. Von einer Bearbeitungszeit von ca. 12 Wochen muss ausgegangen werden. Danach wird ein Prüfauftrag beim TÜV erteilt.

Benötigte Unterlagen

  • 1 biometrisches Lichtbild
    Frontalaufnahme mit geschlossenem Mund und neutralem Gesichtsausdruck, 35 x 45 mm
  • Nachweis über Erste Hilfe
  • Sehtest nicht älter als 2 Jahre
    Könnt ihr beim Optiker machen lassen
  • Beim BF 17: zusätzlich ein Beiblatt pro Begleitperson (auch in der Fahrschule erhältlich)
  • Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Ausländern, Staatenlosen bzw. Flüchtlingen eine Kopie des Reiseausweises bzw. Aufenthaltstitels

PKW und leichte LKW (Klassen B, B17, B197)

PKW und leichte LKW

  • Klasse B17: ab 17 Jahre
  • Klasse B: ab 18 Jahre
  • beinhaltet Klasse: AM, L
  • Geltungsdauer: unbefristet
  • Vorbesitz erforderlich: nein
  • Theoretische Ausbildung:
    Mindestumfang des Unterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min.):
    Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:  14
    Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:  8
  • Praktische Ausbildung:
    Mindestumfang der Sonderfahrten (Doppelstunden zu je 90 Min.):  12
  • Detaillierte Informationen

PKW und leichte LKW - Automatikgetriebe (Klasse B197)

  • Theoretische Ausbildung und Prüfung:
    In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede.
  • Die praktische Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.
  • Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.
  • Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
  • Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein. Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden. In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann. Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.
  • Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
  • Detaillierte Informationen

Leichtkrafträder (Klasse B 196)

Leichtkrafträder

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Geltungsbereich: innerhalb Deutschlands
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, mindestens 5 Jahre Klasse B
  • Theoretischer Schulungsstoff:
    4 Unterrichtseinheiten à 90 min: klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A
  • Praktischer Übungsstoff:
    5 Unterrichtseinheiten à 90 min: bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten)
  • Detaillierte Informationen

Anhänger (Klasse B96, BE)

Kombinationen aus Pkw oder leichtem Lkw mit Anhänger (Klasse B96)

  • Mindestalter: 18 Jahre - beim Begleiteten Fahren 17 Jahre
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
  • Die Schulung besteht aus drei Teilen:
    Theoretischer Schulungsstoff: 2,5 Unterrichtseinheiten à 60 min
    Praktischer Übungsstoff: 3,5 Unterrichtseinheiten à 60 min
    Fahrpraktische Übungen im Realverkehr: 1 Stunde à 60 min
  • Detaillierte Informationen

Kombinationen aus Pkw oder leichtem Lkw mit etwas größerem Anhänger (Klasse BE)

    • Mindestalter: 18 Jahre - beim Begleiteten Fahren 17 Jahre
    • Geltungsdauer: ohne Befristung
    • Vorbesitz erforderlich: Klasse B
    • Keine theoretische Aubildung vorgeschrieben
    • Praktische Ausbildung:
      Mindestumfang der Sonderfahrten (Doppelstunden zu je 90 Min.):  5
    • Detaillierte Informationen

      ZWEIRAD (Klassen AM, A1, A2, A)

      Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse AM)

      • Mindestalter: 15 Jahre
      • Geltungsdauer: unbefristet
      • Vorbesitz erforderlich: nein
      • beinhaltet Klasse: keine
      • Mindestumfang der theoretischen Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Min.):
        Mit Vorbesitz einer anderen Klasse: 8
        Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse: 14
      • Praktische Ausbildung:
        Grundausbildung - keine Sonderfahrten.
        Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.
      • Detaillierte Informationen

      Leichtkrafträder (Klasse A1)

      • Mindestalter: 16 Jahre
      • Geltungsdauer: unbefristet
      • Vorbesitz erforderlich: nein
      • beinhaltet Klasse: AM
      • Mindestumfang der theoretischen Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Min.):
        Mit Vorbesitz einer anderen Klasse: 10
        Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse: 16
      • Praktische Ausbildung:
        Mindestumfang der Sonderfahrten:12
      • Detaillierte Informationen

      Mittelschwere Krafträder (Klasse A2)

      • Mindestalter: 18 Jahre
      • Geltungsdauer: unbefristet
      • Vorbesitz erforderlich: nein
      • beinhaltet Klasse: A1, AM
      • Mindestumfang der theoretischen Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Min.):
        Mit Vorbesitz einer anderen Klasse: 10
        Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse: 16
      • Praktische Ausbildung:
        Mindestumfang der Sonderfahrten (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse): 12
        Mindestumfang der Sonderfahrten (mit Vorbesitz einer anderen Klasse): 6
      • Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren
      • Detaillierte Informationen

      Schwere Krafträder (Klasse A)

      • Mindestalter: 24 Jahre bzw. 21 Jahre bzw. 20 Jahre
      • Geltungsdauer: unbefristet
      • Vorbesitz erforderlich: nein
      • beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
      • Mindestumfang der theoretischen Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Min.):
        Mit Vorbesitz einer anderen Klasse: 10
        Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse: 16
      • Praktische Ausbildung:
        Mindestumfang der Sonderfahrten (mit Vorbesitz einer anderen Klasse): 6
        Mindestumfang der Sonderfahrten (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse): 12
      • Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
      • Detaillierte Informationen

      LKW und Lastzüge (Klassen C, C1, C1E, CE)

      Schwere LKW (Klasse C)

      • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 21 Jahre
      • Geltungsdauer: 5 Jahre
      • Vorbesitz erforderlich: Klasse B
      • beinhaltet Klasse: C1
      • Mindestumfang der theoretischen Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Min.):
        Mit Vorbesitz der Klasse B: 16
        Mit Vorbesitz der Klasse C1 oder D1: 10
        Mit Vorbesitz der Klasse D: 8
      • Praktische Ausbildung - Mindestumfang der Sonderfahrten:
        Mit Vorbesitz der Klasse B: 10
        Mit Vorbesitz der Klasse C1: 5
      • Detaillierte Informationen

      Mittlere LKW (Klasse C1)

      • Mindestalter: 18 Jahre
      • Geltungsdauer: 5 Jahre
      • Vorbesitz erforderlich: Klasse B
      • beinhaltet Klasse: keine
      • Mindestumfang der theoretischen Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Min.):
        Mit Vorbesitz der Klasse B: 12
        Mit Vorbesitz der Klasse D1 oder D: 8
      • Praktische Ausbildung - Mindestumfang der Sonderfahrten:
        Mit Vorbesitz der Klasse B: 5
        Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden:
        Solo: 2
        Zug: 6
      • Detaillierte Informationen

      Mittlere Lastzüge (Klasse C1E)

      • Mindestalter: 18 Jahre
      • Geltungsdauer: 5 Jahre
      • Vorbesitz erforderlich: Klasse C1
      • beinhaltet Klasse: BE sowie D1E bei Besitz von D1
      • Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
      • Praktische Ausbildung - Mindestumfang der Sonderfahrten:
        Mit Vorbesitz der Klasse C1: 5
        Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden:
        Solo: 2
        Zug: 6
      • Detaillierte Informationen

      Lastzüge (Klasse CE)

      • Mindestalter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre
      • Geltungsdauer: 5 Jahre
      • Vorbesitz erforderlich: Klasse C
      • beinhaltet Klasse: C1E, BE und T sowie DE bei Besitz von D
      • Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
        Mit Vorbesitz der Klasse C: 10
      • Praktische Ausbildung - Mindestumfang der Sonderfahrten:
        Mit Vorbesitz der Klasse C: 10
        Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden:
        Solo: 4
        Zug: 10
      • Detaillierte Informationen

      Busse (Klassen D, D1, D1E und DE)

      Große Busse (Klasse D)

      • Mindestalter: 18  bzw. 20 bzw. 21 bzw. 23 bzw. 24 Jahre
      • Geltungsdauer: 5 Jahre
      • Vorbesitz erforderlich: Klasse B
      • beinhaltet Klasse: D1
      • Mindestumfang der theoretischen Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Min.):
        Mit Vorbesitz der Klasse B: 24
        Mit Vorbesitz der Klasse C oder D1: 14
        Mit Vorbesitz der Klasse C1: 18
      • Praktische Ausbildung - Mindestumfang der Sonderfahrten:
        Mit Vorbesitz der Klasse B oder C1 (bis 2 Jahre): 89
        Mit Vorbesitz der Klasse B oder C1 (> 2 Jahre): 58
        Mit Vorbesitz der Klasse C (bis 2 Jahre): 44
        Mit Vorbesitz der Klasse C (> 2 Jahre): 22
        Mit Vorbesitz der Klasse D1: 35
      • Detaillierte Informationen

      Kleine Busse (Klasse D1)

      • Mindestalter: 18 bzw. 21 Jahre
      • Geltungsdauer: 5 Jahre
      • Vorbesitz erforderlich: Klasse B
      • beinhaltet Klasse: keine
      • Mindestumfang der theoretischen Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Min.):
        Mit Vorbesitz der Klasse B: 16
        Mit Vorbesitz der Klasse C1 oder C: 10
      • Praktische Ausbildung - Mindestumfang der Sonderfahrten:
        Mit Vorbesitz der Klasse B oder C1 (bis 2 Jahre): 79
        Mit Vorbesitz der Klasse B oder C1 (> 2 Jahre): 32
        Mit Vorbesitz der Klasse C (bis 2 Jahre): 24
        Mit Vorbesitz der Klasse C (> 2 Jahre): 14
      • Detaillierte Informationen

      Kleine Busse mit Anhänger (Klasse D1E)

      • Mindestalter: 18 bzw. 21 Jahre
      • Geltungsdauer: 5 Jahre
      • Vorbesitz erforderlich: Klasse D1
      • beinhaltet Klasse: BE
      • Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
      • Praktische Ausbildung:
        Mindestumfang der Sonderfahrten: 9
      • Detaillierte Informationen

      Große Busse mit Anhänger über 750 kg zG (Klasse DE)

      • Mindestalter: 18  bzw. 20 bzw. 21 bzw. 23 bzw. 24 Jahre
      • Geltungsdauer: 5 Jahre
      • Vorbesitz erforderlich: Klasse D
      • beinhaltet Klasse: D1E, BE
      • Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
      • Praktische Ausbildung:
        Mindestumfang der Sonderfahrten: 9
      • Detaillierte Informationen

      Traktor/Mofa (Klassen L, Mofa und T)

      Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Klasse L)

      • Mindestalter: 16 Jahre
      • Geltungsdauer: unbefristet
      • Vorbesitz erforderlich: Nein
      • beinhaltet Klasse: Keine
      • Mindestumfang der theoretischen Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Min.):
        Mit Vorbesitz einer anderen Klasse: 8
        Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse: 14
      • Keine praktische Ausbildung vorgeschrieben
      • Detaillierte Informationen

      Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Klasse T)

      • Mindestalter: 16 Jahre bzw. 18 Jahre
      • Geltungsdauer: unbefristet
      • Vorbesitz erforderlich: Nein
      • beinhaltet Klasse: AM, L
      • Mindestumfang der theoretischen Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Min.):
        Mit Vorbesitz einer anderen Klasse: 12
        Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse: 18
      • Praktische Ausbildung:
        Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung - keine Sonderfahrten.
        Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.
      • Detaillierte Informationen

      Mofa

      • Mindestalter: 15 Jahre
      • Geltungsdauer: unbefristet
      • Vorbesitz erforderlich: Nein
      • beinhaltet Klasse: Keine
      • Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts
      • Mindestumfang der theoretischen Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Min.): 6
      • Praktische Ausbildung:
        Bei Einzelausbildung mindestens 90 Minuten
        Bei Gruppenausbildung mindestens 180 Minuten pro Gruppe
      • Detaillierte Informationen