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Die meist
gestellten Fragen

Die besten Antworten

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  • Welche Voraussetzungen brauche ich für den BF 17?

     Man braucht mindestens eine Begleitperson die folgende Voraussetzungen erfüllt: 

    • Mindestens 30 Jahre alt
    • Nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg
    • Mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis
  • Muss man den Unterricht fortlaufend besuchen?

    Nein, sicherlich kann man auch mal fehlen. Man muss allerdings alle vorgeschriebenen Mindestanforderungen erfüllen.

  • Muss ich immer in die gleiche Filiale zum Theorie Unterricht kommen?

    Nein, man kann in Bad Grönenbach und Legau am Unterricht teilnehmen.

  • Muss der zugesandte Kostenvorschuss vom TÜV vor der theoretischen- und praktischen Prüfung bezahlt werden.

    Ja, die Prüfung kann erst nach vollständigem und korrektem Zahlungseingang für die jeweilige Prüfung erfolgen.

  • Welche zusätzliche Kosten entstehen?

    Sehtest, biometrisches Lichtbild, Erste-Hilfe-Kurs, Landratsamt Gebühren, TÜV-Gebühren.

  • Wie lange liegt der Prüfantrag beim TÜV?

    Ab Eingang des Prüfantrages liegt dieser 1 Jahr beim TÜV.

  • Wo melde ich mich zur theoretischen Prüfung an?

    Bei uns im Fahrschulbüro

  • Wann kann ich frühestens an der Theorieprüfung teilnehmen?

    Frühestens drei Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters.

  • Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der Theorieprüfung höchstens haben?

    Bei Ersterwerb höchstens 10 Fehlerpunkte, bei Erweiterung höchstens 6 Fehlerpunkte und für die Mofa Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.

  • Habe ich bis zu 10 Fehlerpunkten meine Theorieprüfung immer bestanden?

    Nein! Jede nicht richtig beantwortete Frage hat zwischen 2 und 5 Fehlerpunkten. Hast Du 2 Fragen mit der Fehlerpunktzahl 5 nicht richtig beantwortet, hast Du die Theorieprüfung auch nicht bestanden.

  • Wie lange ist meine bestandene Theorieprüfung gültig?

    Deine bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung Deine praktische Prüfung ablegen.

  • Wie viele praktische Übungsstunden braucht man?

    Die Anzahl der Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben. Sie hängt vom „Können“ des Fahrschülers ab.

  • Wie lange dauert die praktische Prüfung?

    In der Regel zwischen 55 bis 85 Minuten, je nach Führerscheinklassen.

  • Wann kann ich frühestens an der praktischen Prüfung teilnehmen?

    Frühestens einen Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters.

  • Ab wann beginnt meine Probezeit?

    Sie beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis.

  • Wie lange dauert meine Probezeit?

    Die Probezeit dauert 2 Jahre. Nach Auffälligkeit ist eine Verlängerung auf 4 Jahre möglich.

  • Wann verlängert sich die Probezeit?

    Wenn es innerhalb der Probezeit zu einem „schwerwiegenden“ Verkehrsverstoß kommt und dafür ein Aufbauseminar „ASF“ angeordnet wird. Verlängerung von 2 auf 4 Jahre.

  • Gibt es Führerscheinklassen ohne Probezeit?

    Bei den Klassen AM, L und T gibt es keine Probezeit.